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Bochum, 26.02.2021
Nach Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt Bochum und dem Rechtsamt hat das Referat für Sport und Bewegung einen Kriterienkatalog erarbeitet. Die Sportvereine können im Rahmen der bestehenden Zuweisungen die Anlagen wieder für den nach der aktuellen Coronaschutzverordnung möglichen Individualsport nutzen. Die maximal zulässige Personenzahl auf einem klassischen Fußballplatz ohne Laufbahn beträgt 16, auf einem Platz mit Laufbahn 20 Personen. Das Sportreferat weist ausdrücklich darauf hin, dass kein „Mannschaftstraining“ in welcher Form auch immer zulässig ist.
Für die Nutzung der städtischen Sportanlagen für den Individualsport gelten die Regelungen aus dem beigefügten Merkblatt. Eine Nutzung der Sportanlagen ist erst nach der Eingangsbestätigung vom Sportreferat des vom Sportverein unterschriebenen und ausgefüllten Merkblattes möglich.
Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung. Diese sind außerdem unter www.bochum.de/sportamt zu finden.
Ansprechpartner:
Fabian Fink (Stadt Bochum, Referat für Sport und Bewegung)
Tel: 0234 910-1844
E-Mail: FFink@bochum.de